Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der AGB
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Erteilung eines Auftrages über Beratungs- leistungen und/oder Schulungen verbindlicher Vertragsbestandteil.

2. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag über die Erbringung von Beratungsleistungen und Schulungen kommt erst mit der Auftragsbestätigung zustande. Es handelt sich um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Gegenstand ist die vereinbarte Leistung, nicht der Erfolg.

3. Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmers verpflichtet sich, die ihr erteilten Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt durch fachlich qualifizierte Berater auszuführen. Der Erfolg der Arbeit wird maßgeblich beeinflusst durch die Mitarbeiter der Geschäftsleitung und die Mitarbeiter des Auftraggebers. Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Erbringung der Leistungen, die er beeinflussen kann, übernimmt aber keine Garantie für das Ergebnis und die Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse.

4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrages relevanten Unterlagen zur Verfügung und wird auf Verlangen für die notwendige Aufklärung unklarer Sachverhalte Sorge tragen. Der Auftraggeber wird darüber hinaus den Auftragnehmer unaufgefordert von allen ihm bekannten Sachverhalten unterrichten, die für die Auftragserfüllung relevant sein können.

5. Geheimhaltungspflicht
Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit über die im Laufe der Beratung gewonnenen Erkenntnisse sowie unternehmens-, projekt- oder personenbezogene Sachverhalte über das Unternehmen des Auftraggebers verpflichtet. Ausgenommen hiervon ist die Nennung des Kunden als Referenz, soweit der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich bei Auftragsvergabe widersprochen hat.

6. Urheberrechte
Der Auftraggeber wird die durch den Auftragnehmer im Rahmen des Auftrages gefertigten Gutachten, Analysen, Konzepte, Strategieempfehlungen, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen, jegliche schriftliche Arbeitsergebnisse und sonstigen Unterlagen ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Die Urheberrechte und die hieraus resultierenden Ansprüche sind ausschließlich im Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Bezahlung der Abschlussrechnung die Befugnis, die ihm zur Verfügung gestellten Dateien, Unterlagen und Arbeitsergebnisse zu nutzen. Die Befugnis ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Arbeitsergebnisse sowie Teile hiervon an andere Gewerbetreibende weiterzugeben. Handelt der Auftraggeber diesem Verbot zuwider, wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe fällig. Die Geltendmachung weitergehender Rechte durch den Auftargnehmer bleibt hiervon unberührt

8. Datenspeicherung
Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer, betriebswirtschaftliche Daten seines Unternehmens zur Erstellung von Statistiken zu speichern. Der Auftragnehmer sichert zu, dass diese betrieblichen Werke vertraulich behandelt und nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben werden.

9. Honorar, Rechnungsstellung
Das Honorar beinhaltet die lediglich vor Ort erbrachten Zeitstunden. An- und Abfahrt sowie Pausenzeiten sind in der Arbeitszeit nicht enthalten. Fahrtkosten werden grundsätzlich nicht berechnet.

10. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung fallen ab dem Fälligkeitsdatum zusätzlich zum Rechnungsbetrag Mahngebühren in Höhe von € 5,00 an. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug weitere Ausführungen des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen und für die restlichen Leistungen Vorauszahlungen verlangen.

11. Haftung
Eine Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ausgenommen jedoch eine Haftung für zugesicherte Eigenschaft einer Leistung – wird nicht übernommen.

12. Kündigung
Kündigt der Auftraggeber vor vollständiger Erbringung der Leistung das Auftragsverhältnis, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung abzüglich der infolge der Kündigung tatsächlich ersparten Aufwendungen, ohne dass sie sich das anrechnen lassen muss, was sie durch anderweitige Aufwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt. Gleiches gilt, wenn die Kündigung durch den Auftragnehmer aufgrund eines Umstandes erfolgt, den der Auftraggeber zu vertreten hat. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt. Beiden Parteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn der andere Vertragspartner seine Vertragsverpflichtungen trotz entsprechender Mahnung schuldhaft nicht nachkommt.